Wie ist die Gebührenerhebung geregelt?

Die Gebührenerhebung ist national einheitlich geregelt und erfolgt gestaffelt. Die Staffelbeträge werden anhand der Anzahl erfasster Vorfälle festgelegt. Dabei werden die Vorkommnisse der letzten zwei Jahre berücksichtigt. Die untenstehende Gebühr wird Ihnen, nach Aufnahme Ihrer Personalien und Erfassung eines Vorfalls durch den mobilen Kundenberater, vom TaxCenter in Rechnung gestellt.

 

Gebühr für Reisen mit teilgültigem Billett

Zuschlag beim 1. Vorfall: CHF 75.– (inkl. Fahrpreispauschale von CHF 5.–)

Zuschlag beim 2. Vorfall: CHF 115.– (inkl. Fahrpreispauschale von CHF 5.–)

Zuschlag beim 3. Vorfall: CHF 195.– (inkl. CHF 50.– für Strafantrag + Fahrpreispauschale von CHF 5.–)

 

Gebühr für Reisen ohne gültiges Billett

Zuschlag beim 1. Vorfall: CHF 100.– (inkl. Fahrpreispauschale von CHF 10.–)

Zuschlag beim 2. Vorfall: CHF 140.– (inkl. Fahrpreispauschale von CHF 10.–)

Zuschlag beim 3. Vorfall: CHF 220.– (inkl. CHF 50.– für Strafantrag + Fahrpreispauschale von CHF 10.–)

 

Zusätzliche Gebühren

Missbrauch, Mithilfe zu Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien oder Flucht: CHF 100.–  + CHF 50.– für den Strafantrag

Nachforschung nach richtigen Personalien usw. je ¼ Std.: CHF 25.–

Mahnung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 30 Tagen: CHF 40.–

Einleitung eines Strafantrages bei Nichtbezahlung der Mahnung: CHF 50.–

Einleitung einer Betreibung: CHF 50.–

Fälschungen (jegliche Manipulation an Billetten): CHF 200.–

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.ticketcontrol.ch

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