Ist die Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte beim Chur Bus gültig?
Für seine Reise in 1. oder 2. Klasse ist die/der Bezugsberechtigte ermächtigt, eine Begleitperson, einen Blindenführhund oder beides unentgeltlich mitzunehmen. Die/Der Reisende mit einer Behinderung oder die Begleitperson muss im Besitze eines gültigen bezahlten Fahrausweises sein. Pro Ausweis eine Freifahrt. Pro Begleitperson darf nur ein/e Reisende/r mit einer Behinderung die Fahrvergünstigung in Anspruch nehmen. Die Fahrvergünstigung kann nur mit einer Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung beansprucht werden.
Inhaber einer gültigen „Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte“ sowie eine Begleitperson und ein Führerhund werden auf folgenden Nahverkehrsbetrieben gratis befördert: Chur Bus Stadtgebiet Chur inkl. Haldenstein, Felsberg und Maladers, Zone 1.